Anwaltliche Ersteinschätzung für Arbeitnehmer aus Bielefeld und OWL
Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, ob diese wirksam ist? Dann sollten Sie nicht abwarten. Bei einer Kündigung läuft in der Regel eine kurze Frist: Innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Kündigung angreifbar ist, ob eine Abfindung realistisch ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Eine Kündigung ist oft nicht das Ende der Geschichte
Viele Arbeitnehmer glauben nach Erhalt der Kündigung: „Das war es jetzt.“ Ganz so einfach ist es aber häufig nicht.
Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung bestimmte Voraussetzungen einhalten. Je nach Fall geht es um die richtige Frist, den Kündigungsgrund, die Sozialauswahl, eine vorherige Abmahnung oder formale Fehler. Gerade bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen lohnt sich eine genaue Prüfung.
Wichtig ist: Sie müssen nicht sofort entscheiden, ob Sie einen langen Rechtsstreit führen möchten. Zunächst geht es darum, Ihre Lage sauber einzuordnen.
Rechts finden Sie die effektivsten Wege, gegen eine Kündigung vorzugehen oder darauf zu reagieren.
Kündigung prüfen lassen
Nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen, ob Fristen, Form, Kündigungsgrund und weitere Voraussetzungen eingehalten wurden – und ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt.
Kündigungsschutzklage erheben
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Damit sichern Sie Ihre Rechte und schaffen die Grundlage für Verhandlungen.
Abfindung verhandeln
Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Wenn die Kündigung aber angreifbar ist, entsteht oft Verhandlungsspielraum – etwa für eine Abfindung, ein gutes Zeugnis oder einen besseren Beendigungstermin.
Die Drei-Wochen-Frist ist entscheidend
Nach Zugang der Kündigung läuft grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Wird innerhalb dieser Zeit keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre.
Deshalb gilt: Nicht abwarten. Nicht nur mit dem Arbeitgeber diskutieren. Nicht vorschnell unterschreiben. Erst prüfen lassen.
Wenn Sie aus Bielefeld oder OWL kommen, können Sie uns Ihre Kündigung unkompliziert zur Ersteinschätzung senden.
Lassen Sie jetzt prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft.
Sie müssen jetzt nicht allein entscheiden. Eine Kündigung ist belastend – rechtlich, finanziell und persönlich. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Situation einzuordnen und die nächsten Schritte sauber zu planen: Kündigung prüfen, Fristen sichern, Abfindungschancen bewerten.
Was wir für Sie prüfen
Wenn Sie in Bielefeld oder OWL eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir schnell und verständlich, wo Sie rechtlich stehen: ob die Kündigung angreifbar ist, welche Fristen laufen und ob sich der Weg zum Arbeitsgericht Bielefeld oder eine Verhandlung über eine Abfindung lohnt.
1. Ist die Kündigung formal wirksam?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Eine E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder mündliche Kündigung reicht grundsätzlich nicht aus. Wir prüfen unter anderem:
- Wurde die Kündigung richtig erklärt?
- Ist die Kündigungsfrist korrekt?
- Wurde der Betriebsrat beteiligt, falls vorhanden?
- Gibt es Sonderkündigungsschutz?
- Passt der angegebene Kündigungsgrund zur Situation?
2. Besteht Kündigungsschutz?
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Wenn das Kündigungs-schutzgesetz anwendbar ist, braucht der Arbeitgeber einen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund. Dabei kommt es unter anderem darauf an:
- Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der Arbeitgeber?
- Welche Kündigungsart wurde ausgesprochen?
- Gibt es eine Abmahnung?
- Gibt es mildere Mittel als die Kündigung?
- Wurde eine Sozialauswahl vorgenommen?
- Gerade hier entscheidet sich oft, ob eine Kündigung angreifbar ist.
3. Ist eine Abfindung realistisch?
Ein häufiger Irrtum: Es gibt nicht in jedem Fall automatisch eine Abfindung. Trotzdem kann eine Abfindung in vielen Kündigungsfällen realistisch sein, wenn der Arbeitgeber ein Prozessrisiko hat. Entscheidend ist also nicht nur, ob Sie „Recht haben“, sondern wie stark Ihre Position tatsächlich ist. Wir prüfen mit Ihnen:
- Hat der Arbeitgeber ein Risiko vor Gericht?
- Wie hoch könnte eine Abfindung realistisch sein?
- Lohnt sich ein Vorgehen wirtschaftlich?
- Gibt es taktische Gründe für eine schnelle Einigung?
- Welche Folgen hat ein Vergleich für Arbeitslosengeld und Zeugnis?
Zwei Anwälte. Ein klarer Blick auf Ihre Kündigung.
Wir wissen, dass eine Kündigung viel Druck auslöst. Genau dafür sind wir da: Wir prüfen Ihre Kündigung, ordnen Ihre Chancen ein und kümmern uns gerne um die rechtlichen Schritte, damit Sie wissen, woran Sie sind und was jetzt sinnvoll ist.
Nicole Jungmann
Rechtsanwältin in Bielefeld seit 2013
Nicole Jungmann steht für klare Beratung mit Ruhe, Struktur und menschlichem Blick. Sie hört genau hin, erkennt die entscheidenden Punkte und begleitet Mandanten verständlich und verlässlich durch rechtlich schwierige Situationen.
Martin Jungmann
Rechtsanwalt in Bielefeld seit 2013
Martin Jungmann steht für klare Worte, schnelle Einordnung und einen realistischen Blick auf rechtliche Konflikte. Er prüft nicht nur, was juristisch möglich ist, sondern auch, welcher Weg wirtschaftlich, taktisch und persönlich sinnvoll ist.
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Wir kennen die Region, die Arbeitgeberstruktur und die praktischen Abläufe vor dem Arbeitsgericht Bielefeld.
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