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Organspende:
Was passiert, wenn ich mich nicht entscheide?
Die Organspende könnte in Deutschland vor einem grundlegenden Wandel stehen. Der Bundestag diskutiert über die Einführung einer Widerspruchsregelung, nach der grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gilt, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Bislang ist eine Organspende grundsätzlich nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung oder einer entsprechenden Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen möglich. Ziel der geplanten Änderung ist es, mehr Spenderorgane verfügbar zu machen und damit Menschen auf den Wartelisten zu helfen.
Der folgende Ratgeber erklärt, was sich durch die geplante Regelung ändern könnte, welche Rechte Sie haben und warum eine wirksame Widerspruchsmöglichkeit für die persönliche Selbstbestimmung entscheidend ist.
Das Wichtigste in kürze
Widerspruchsregelung

Künftig könnte grundsätzlich jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine ausdrückliche Zustimmung wäre dann nicht mehr erforderlich.

Ziel der Neuregelung

Die Zahl der verfügbaren Spenderorgane soll erhöht werden und die Versorgung von mehr als 8.000 Menschen auf den Wartelisten soll erheblich verbessert werden.

Selbstbestimmung und Widerspruch

Jeder Mensch soll weiterhin selbst entscheiden können, ob er Organe spenden möchte. Dafür muss ein Widerspruch eingelegt werden, dieser muss einfach, verständlich und ohne Rechtfertigung möglich sein.

Bedeutung der Angehörigen

Angehörige sollen weiterhin einbezogen werden und können Hinweise auf den bekannten Willen des Verstorbenen geben. Ist innerhalb angemessener Zeit niemand erreichbar, soll dies eine Organentnahme nicht grundsätzlich verhindern.

Medizinische Voraussetzungen

Eine Organentnahme setzt weiterhin die sichere Feststellung des endgültigen und nicht behebbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion voraus. Zwei qualifizierte Ärzte müssen diesen Ausfall unabhängig voneinander feststellen

Entscheidung festhalten

Wer Organe spenden möchte oder eine Spende ablehnt, sollte seinen Willen möglichst genau dokumentieren, etwa im Organspendeausweis oder im Online-Organspenderegister, und Angehörige darüber informieren.

In diesem Artikel
Darf Schweigen als Zustimmung zur Organspende gelten?
Die geplante Widerspruchsregelung würde den bisherigen Grundgedanken der Organspende verändern. Nach der derzeitigen Rechtslage kommt eine Organentnahme nur in Betracht, wenn eine Zustimmung vorliegt. Hat die Person zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen einbezogen und sollen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person berücksichtigen. Bei einer Widerspruchsregelung würde gelten: Wer einer Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, könnte nach seinem Tod als Organspender in Betracht kommen.
Genau darin liegt der zentrale Streitpunkt. Denn Schweigen bedeutet nicht zwingend Zustimmung. Ein Mensch kann bewusst keine Entscheidung getroffen haben, weil er sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollte, die Regelung nicht kannte oder nie darüber nachgedacht hat. Andererseits kann auch die heutige Regelung dazu führen, dass ein tatsächlicher Spendenwille nicht berücksichtigt wird, weil die betroffene Person ihre Entscheidung nie dokumentiert hat und die Angehörigen davon nicht wissen.
Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen dies mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar ist. Je stärker das Gesetz auf das Schweigen einer Person abstellt, desto wichtiger ist es, dass diese Person zuvor verständlich über die Rechtslage informiert wurde und eine einfache Möglichkeit hatte, eine eigene Entscheidung zu treffen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich keine Organe spenden möchte?
Die Widerspruchsregelung bedeutet nicht, dass jeder Mensch automatisch zur Organspende verpflichtet wäre. Wer keine Organe spenden möchte, soll weiterhin das Recht haben, dies abzulehnen. Ein solcher Widerspruch muss grundsätzlich nicht begründet werden. Niemand muss erklären, weshalb er sich gegen eine Organspende entscheidet.
Für die persönliche Selbstbestimmung ist entscheidend, dass die Entscheidung möglichst einfach getroffen und dokumentiert werden kann. Gerade ältere Menschen oder Personen, die digitale Angebote nur eingeschränkt nutzen, müssen ihre Entscheidung ebenfalls wirksam erklären können.
Auch eine bereits getroffene Entscheidung sollte geändert werden können. Wer sich heute gegen eine Organspende entscheidet, kann seine Meinung später ändern – und umgekehrt. Selbstbestimmung bedeutet deshalb nicht nur, zwischen Ja und Nein wählen zu können. Sie bedeutet auch, diese Entscheidung freiwillig, informiert und ohne unnötige Hürden treffen und später wieder ändern zu können.
Welche medizinischen Folgen hat meine Entscheidung?
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende verändert nicht die medizinische Behandlung eines Menschen zu Lebzeiten. Wer als möglicher Organspender registriert ist, erhält deshalb nicht etwa eine schlechtere oder weniger intensive Behandlung. Die Ärzte sind weiterhin verpflichtet, die erforderliche medizinische Versorgung sicherzustellen.
Eine Organentnahme kommt ohnehin erst unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht. Insbesondere muss der endgültige und nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns festgestellt worden sein. Dieser Zustand ist nicht mit einem Koma gleichzusetzen. Beim Koma können noch Hirnfunktionen vorhanden sein; beim endgültigen Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns sind diese Funktionen unwiederbringlich erloschen.
Die Entscheidung für eine Organspende hat deshalb keine medizinischen Nachteile für den Spender zu Lebzeiten. Sie betrifft vielmehr die Frage, was nach dem Tod mit den Organen geschehen darf, sofern die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt sind.
Was könnte sich durch die geplante Widerspruchsregelung ändern?
Die geplante Widerspruchsregelung würde vor allem verändern, welche Bedeutung das Schweigen einer Person hat. Mit der geplanten Neuregelung würde gelten, dass "Wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat, könnte grundsätzlich als Organspender in Betracht kommen, sofern die weiteren gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind".
Für den Einzelnen bedeutet das eine größere praktische Bedeutung der eigenen Entscheidung. Wer Organe spenden möchte, kann dies weiterhin ausdrücklich erklären. Wer keine Organspende möchte, müsste dagegen darauf achten, seinen Widerspruch rechtzeitig zu erklären und so zu dokumentieren, dass er später zuverlässig gefunden wird. Die Neuregelung würde damit nicht das Recht abschaffen, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Sie würde vielmehr verändern, wie mit einer fehlenden Entscheidung umgegangen wird.
Gerade deshalb ist die geplante Regelung für jeden Einzelnen relevant – auch für diejenigen, die sich bislang noch nie mit dem Thema beschäftigt haben. Denn aus dem bisherigen „Ich habe mich noch nicht entschieden“ könnte künftig eine Situation entstehen, in der das Gesetz davon ausgeht, dass kein Widerspruch gegen eine Organspende besteht.
Warum soll die Widerspruchsregelung eingeführt werden?
Ein wesentlicher Grund für die geplante Neuregelung ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen. In Deutschland warten tausende Menschen auf ein geeignetes Organ, während die Zahl der Organspenden vergleichsweise niedrig ist. Die Befürworter hoffen deshalb, durch die Widerspruchsregelung mehr Organe für schwer erkrankte Menschen verfügbar zu machen. Wer grundsätzlich spenden möchte, soll nicht allein deshalb als Spender ausfallen, weil er zu Lebzeiten keine ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.
Deutschland wäre mit diesem Modell zudem nicht allein. Länder wie Österreich, Frankreich, Spanien und die Niederlande verfolgen ebenfalls Modelle, bei denen eine Organspende grundsätzlich möglich ist, wenn kein Widerspruch vorliegt. Untersuchungen zeigen, dass Länder mit einer Widerspruchsregelung teilweise höhere Organspenderaten erreichen. Allerdings hängt der Erfolg nicht allein vom gesetzlichen Modell ab, sondern auch von Aufklärung, medizinischer Infrastruktur und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Widerspruchsregelung soll damit vor allem dazu beitragen, mehr Spenderorgane zu gewinnen und dadurch mehr Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen, ohne das Recht des Einzelnen auf eine persönliche Entscheidung aufzugeben.
Reicht eine Änderung der Rechtslage überhaupt aus?
Die Widerspruchsregelung setzt vor allem beim Verhalten der Bevölkerung an. Die geringe Zahl an Organspenden kann jedoch auch andere Ursachen haben. Damit ein Organ tatsächlich transplantiert werden kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein: Ein möglicher Spender muss im Krankenhaus als solcher erkannt werden, die medizinischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und anschließend müssen die notwendigen organisatorischen Abläufe funktionieren.
Nicht jede Person, die als Organspender infrage kommt, kann deshalb tatsächlich Organe spenden. Eine höhere Zahl potenzieller Spender führt somit nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Zahl erfolgreicher Transplantationen.
Genau deshalb könnte es nicht ausreichen, nur die rechtliche Ausgangslage zu verändern. Ebenso wichtig sind gut funktionierende Strukturen in den Krankenhäusern, ausreichend geschultes Personal und eine zuverlässige Organisation der Organspende.
Die Widerspruchsregelung wäre damit kein alleiniger Lösungsansatz, sondern müsste Teil eines umfassenderen Konzepts sein. Wenn Deutschland die Zahl der Transplantationen erhöhen möchte, sollte daher auch die Frage gestellt werden, ob das Gesundheitssystem alle tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten zur Organspende ausschöpft.
Info-Video: Automatisch Organspender? Einordnung der neuen Debatte
Zur Vertiefung:
Gesetze & Urteile
- Organspende:
Beckmann, Organspendeaufklärung, Selbstbestimmung und Widerspruchsregelung, DÖV 2024, 1040-1050;
Gesetzgebungsverfahren zur Widerspruchslösung bei der Organspende eingeleitet, medstra 2026, R6;
Vgl. Neue Regeln für die Lebendorganspende: Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist besonders hoch, die Neuregelung besonders sinnvoll, GesR 2025, R71;
Scheinfeld, Organgewinnung per Widerspruchslösung - ein Segen, medstra 2018, 321.
-Wiederspruchsregelung wurde bereits in anderen Ländern eingeführt, Meinungen und vergleiche zu Deutschland:
Das Organspendemodell des dänischen Rechts im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland, Ring/Olsen-Ring, GesR 2026, 11;
Nagel/Lauerer/Henzler: Forderung nach einem Systemwechsel bei der Organspende Argumente für und gegen die Widerspruchslösung, ZRP 2024, 226.
Automatisch Organspender?
Pro und Contra
Pro

Argumente für die Widerspruchsregelung
Mehr verfügbare Spenderorgane
Bessere Nutzung vorhandener Spendenmöglichkeiten
Entlastung der Angehörigen bei fehlender Entscheidung
Förderung gesellschaftlicher Solidarität
Weniger Abhängigkeit von einer aktiven Zustimmung-Schnellere Handlungsmöglichkeiten
Potenziell bessere Versorgung von Patienten auf Wartelisten
Förderung einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Willen

Contra

Negative Aspekte des Bundeszwangs
Mögliche Eingriffe in das Recht der persönlichen Selbstbestimmung
Gefahr unzureichender Aufklärung
Risiko, dass ein entgegenstehender Wille unberücksichtigt bleibt
Möglicher Vertrauensverlust in das Organspendesystem
Gefahr einer Überforderung älterer oder besonders schutzbedürftiger Menschen
Gefahr eines gesellschaftlichen Erwartungsdrucks
Zwei Fälle

Praxisbeispiele

— Wirklicher Wille unbekannt

Die Angehörigen kennen deinen Willen nicht

Julia ist 29 Jahre alt und hat sich nie ausdrücklich zur Organspende geäußert. Nach einem schweren Unfall wird der endgültige und nicht behebbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion festgestellt. Ihre Eltern wissen nicht, wie Julia über eine Organspende gedacht hat.

Nach der bisherigen Rechtslage: Die Angehörigen sollen anhand des mutmaßlichen Willens von Julia entscheiden. Sie müssen versuchen, sich ein Bild davon zu machen, was Julia selbst gewollt hätte.

Bei einer Widerspruchsregelung: Sofern kein Widerspruch vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, könnte eine Organspende grundsätzlich möglich sein, ohne dass die Eltern ausdrücklich zustimmen müssen.

— Der "Mutmaßliche Wille"

Der Küchentisch-Moment: Der „mutmaßliche Wille“

Ein Verstorbener hat nie einen Organspendeausweis ausgefüllt. Am Krankenbett fragen die Ärzte die Angehörigen: „Wie stand er denn zur Organspende?“ Die Schwester erinnert sich: „Letztes Jahr im Fernsehen lief eine Dokumentation über eine Herztransplantation, da meinte er: Schrecklich, wenn man so lange warten muss, Organspende ist eigentlich eine wichtige Sache.“

Meinte er damit, dass er generell Organspende richtig findet, oder war das sein ausdrücklicher Wunsch für seinen eigenen Körper? Im heutigen System müssen Angehörige aus solchen Sätzen den „mutmaßlichen Willen“ herausdestillieren – eine enorm belastende Verantwortung in einer Trauersituation.

Häufige Fragen zum Thema
Muss ich künftig Organspender sein, wenn ich nicht widerspreche?
Was ist die Widerspruchsregelung bei der Organspende?
Ab wann gilt die neue Widerspruchsregelung in Deutschland?
Wie kann ich einer Organspende widersprechen?
Ab wann ist eine Organentnahme nach dem Tod erlaubt?
Was ist das Ziel der Widerspruchsregelung?
Fazit
Die aktuelle Debatte über die Widerspruchsregelung bei der Organspende zeigt, dass es letztlich um einen schwierigen Ausgleich zwischen zwei Interessen geht: dem Wunsch, möglichst vielen Menschen durch eine Organspende zu helfen, und dem Recht jedes Einzelnen, selbst über den eigenen Körper und eine Organspende zu entscheiden.
Eine Widerspruchsregelung könnte dazu beitragen, dass mehr Menschen tatsächlich eine Entscheidung treffen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Regelung verständlich vermittelt wird und jeder Mensch tatsächlich die Möglichkeit hat, einfach und ohne Hürden zu widersprechen. Ebenso entscheidend ist, dass die Entscheidung später zuverlässig auffindbar ist und nicht allein davon abhängt, ob Angehörige erreichbar sind oder sich an frühere Gespräche erinnern können.
Die entscheidende Frage ist deshalb weniger, ob Menschen sich gegen eine Organspende entscheiden dürfen – das müssen sie können –, sondern ob eine solche Entscheidung tatsächlich frei, informiert und wirksam getroffen und später auch berücksichtigt werden kann. Unabhängig davon, wie die politische Entscheidung ausfällt, bleibt es sinnvoll, den eigenen Willen zur Organspende festzuhalten und die Angehörigen darüber zu informieren.
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