Die Angehörigen kennen deinen Willen nicht
Julia ist 29 Jahre alt und hat sich nie ausdrücklich zur Organspende geäußert. Nach einem schweren Unfall wird der endgültige und nicht behebbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion festgestellt. Ihre Eltern wissen nicht, wie Julia über eine Organspende gedacht hat.
Nach der bisherigen Rechtslage: Die Angehörigen sollen anhand des mutmaßlichen Willens von Julia entscheiden. Sie müssen versuchen, sich ein Bild davon zu machen, was Julia selbst gewollt hätte.
Bei einer Widerspruchsregelung: Sofern kein Widerspruch vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, könnte eine Organspende grundsätzlich möglich sein, ohne dass die Eltern ausdrücklich zustimmen müssen.