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Was tun nach Erhalt der Kündigung durch den Arbeitgeber?
Eine Kündigung trifft viele Arbeitnehmer völlig unerwartet. Plötzlich stehen Fragen im Raum: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Muss ich jetzt sofort etwas unternehmen? Bekomme ich eine Abfindung? Und wie lange habe ich Zeit, mich gegen die Kündigung zu wehren? Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe – aber warten Sie nicht zu lange. Denn nach Erhalt einer Kündigung gibt es eine Frist, die Sie unbedingt kennen sollten.
1. Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Entscheidend ist dabei nicht das Datum, das oben auf dem Kündigungsschreiben steht. Entscheidend ist, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Ein Beispiel: Die Kündigung ist auf den 3. August datiert, wird aber erst am 5. August in Ihren Briefkasten eingeworfen. Für die Berechnung der Drei-Wochen-Frist kommt es grundsätzlich auf den Zugang am 5. August an. Diese drei Wochen können schnell vergehen. Viele Arbeitnehmer besprechen die Situation zunächst mit der Familie, Freunden oder Kollegen und beschäftigen sich erst einige Tage später mit den rechtlichen Möglichkeiten. Das kann problematisch werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst wenn es eigentlich gute Gründe gegeben hätte, sie anzugreifen. Deshalb gilt: Nach Erhalt einer Kündigung sollte möglichst früh geprüft werden, welche Frist läuft und ob ein Vorgehen gegen die Kündigung sinnvoll ist. 2. Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Nur weil der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, bedeutet das nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich wirksam beendet wird. Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Rolle können beispielsweise folgende Fragen spielen: - Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung? - Gibt es einen ausreichenden Kündigungsgrund? - Wurde die richtige Kündigungsfrist eingehalten? - Wurde eine erforderliche Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? - Besteht besonderer Kündigungsschutz? - Wurde ein vorhandener Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt? - Wurde die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform eingehalten? Gerade bei betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung. 3. Unterschreiben Sie nicht vorschnell weitere Dokumente Manchmal erhalten Arbeitnehmer zusammen mit der Kündigung weitere Unterlagen. Das können beispielsweise ein Aufhebungsvertrag, eine Abwicklungsvereinbarung oder andere Erklärungen sein. Hier gilt: Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Eine einmal unterschriebene Vereinbarung lässt sich häufig nur schwer wieder rückgängig machen. Außerdem können solche Vereinbarungen Auswirkungen auf Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit haben. Nehmen Sie die Unterlagen deshalb zunächst mit und lassen Sie prüfen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine Unterschrift hätte. 4. Rechtzeitig arbeitssuchend melden Neben der arbeitsrechtlichen Prüfung sollten Sie auch an die Agentur für Arbeit denken. Wenn Sie erfahren, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst kurzfristiger von der Beendigung, muss die Arbeitssuchendmeldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten und Kündigungsschutzklage erheben möchten. Die Meldung bedeutet nicht, dass Sie die Kündigung akzeptieren. Sie dient zunächst dazu, Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. 5. Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung? Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In vielen Kündigungsschutzverfahren wird dennoch über eine Abfindung gesprochen. Der Grund: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein Interesse daran haben, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden. Ob eine Abfindung realistisch ist und in welcher Höhe sie verhandelt werden kann, hängt unter anderem von der Dauer der Beschäftigung, dem Einkommen, den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und dem Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Deshalb sollte zunächst die rechtliche Ausgangslage geprüft werden, bevor über konkrete Abfindungsbeträge gesprochen wird. 6. Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten? Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich: - das Kündigungsschreiben, - der Arbeitsvertrag, - gegebenenfalls Änderungsverträge, - die letzten Gehaltsabrechnungen, - Abmahnungen oder sonstige Schreiben des Arbeitgebers, - eventuell angebotene Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen. Notieren Sie außerdem möglichst genau, wann und auf welchem Weg Sie die Kündigung erhalten haben. Gerade für die Berechnung der Drei-Wochen-Frist kann das entscheidend sein. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie nicht sofort entscheiden, wie es weitergehen soll. Sie sollten aber schnell klären, bis wann Sie handeln müssen und welche Möglichkeiten Sie haben. Als Rechtsanwälte in Bielefeld prüfen wir Ihre Kündigung und besprechen mit Ihnen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und welche Ziele realistisch verfolgt werden können – etwa der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine wirtschaftlich sinnvolle Beendigung des Arbeitsverhältnisses.