Bau einer Bundesstraße
Der Bund beschließt den Ausbau einer Bundesstraße, um einen Unfallschwerpunkt zu beseitigen. Gemäß Art. 90 GG führt das jeweilige Bundesland diese Aufgabe im Auftrag des Bundes aus. Die konkrete Planung, liegt komplett in den Händen der örtlichen Landesstraßenbaubehörde.
Der Bund stellt das Budget bereit, die Landesbehörde setzt die Baumaßnahme durch ihre Beamten und Angestellten vor Ort um.
Eine neue Landesregierung beschließt aus politischen Gründen, das Bauprojekt zu stoppen und weigert sich, die Bundesgelder abzurufen oder die Baugenehmigung zu erteilen. Hier greift zunächst die Aufsicht des Bundes. Weigert sich das Land weiterhin, könnte der Bund im Rahmen der Ersatzvornahme (Bundeszwangs) den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.