Zum Inhalt springen
„Daran kann ich mich nicht erinnern“ – Wann wird eine Erinnerungslücke strafbar?
„Daran kann ich mich nicht erinnern“ – doch was passiert eigentlich, wenn ein Zeuge vor Gericht oder einem Untersuchungsausschuss eine Erinnerungslücke geltend macht?
Nicht jede vergessene Einzelheit ist gleich eine falsche Aussage, gleichzeitig kann eine angebliche Erinnerungslücke unter bestimmten Umständen rechtlich relevant werden. Der Fall des ehemaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer zeigt, wie schwierig die Frage sein kann, zu beurteilen, woran sich jemand tatsächlich erinnert hat.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Gerichte mit Erinnerungslücken umgehen, worauf es bei der Bewertung solcher Aussagen ankommt und wann aus einer Erinnerungslücke möglicherweise eine strafbare Falschaussage wird. Dieses wird betrachtet anhand des aktuellen Falls des ehemaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer.
Das Wichtigste in kürze
Erinnerungen sind nicht unfehlbar

Unser Gedächtnis funktioniert nicht wie eine genaue Aufzeichnung vergangener Ereignisse. Erinnerungen können sich mit der Zeit verändern. Eine unzutreffende Erinnerung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jemand bewusst lügt.

Prüfung der Glaubhaftigkeit einer Aussage

Es wird nicht allein darauf geschaut, was ein Zeuge in der Verhandlung sagt. Auch frühere Aussagen, Widersprüche, vorhandene Dokumente und die Aussagen anderer Beteiligter können Hinweise darauf geben, ob eine Erinnerung tatsächlich fehlt oder ob sie möglicherweise nur vorgeschoben wird

Strafbarkeit

Wer als Zeuge vorsätzlich falsch aussagt oder bewusst relevante Informationen verschweigt, kann sich wegen einer falschen Aussage strafbar machen. Eine tatsächlich bestehende Erinnerungslücke ist dagegen keine Straftat – entscheidend ist, ob der Zeuge wirklich nicht wusste oder sich nicht erinnerte oder ob er dies nur behauptete.

Schwierigkeit der Abgrenzung

Der Fall Andreas Scheuer zeigt, wie schwierig eine Abgrenzung sein kann: Scheuer soll vor dem Untersuchungsausschuss erklärt haben, sich nicht an ein bestimmtes Angebot erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass Scheuer sich tatsächlich daran erinnerte und die Erinnerungslücke deshalb nur vorgab.

das Verfahren

Im Verfahren gegen Scheuer muss insbesondere geklärt werden, was er zum Zeitpunkt seiner Aussage tatsächlich wusste und woran er sich erinnern konnte. Das Gericht muss also aus den vorhandenen Beweisen auf einen inneren Vorgang schließen – und feststellen, ob die angebliche Erinnerungslücke echt war oder eine vorsätzliche Falschaussage darstellte.

unbewusst falsche Erinnerungen

Ein Zeuge kann von einer Erinnerung überzeugt sein und dennoch etwas falsch wiedergeben. Deshalb muss zwischen einer bewussten Lüge, einer echten Erinnerungslücke und einer unbewussten Erinnerungsverfälschung unterschieden werden. Es ist entscheidend, ob der Zeuge seine Aussage für wahr hielt oder bewusst etwas anderes behauptete.

In diesem Artikel
Darf Schweigen als Zustimmung zur Organspende gelten?
Die geplante Widerspruchsregelung würde den bisherigen Grundgedanken der Organspende verändern. Nach der derzeitigen Rechtslage kommt eine Organentnahme nur in Betracht, wenn eine Zustimmung vorliegt. Hat die Person zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen einbezogen und sollen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person berücksichtigen. Bei einer Widerspruchsregelung würde gelten: Wer einer Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, könnte nach seinem Tod als Organspender in Betracht kommen.
Genau darin liegt der zentrale Streitpunkt. Denn Schweigen bedeutet nicht zwingend Zustimmung. Ein Mensch kann bewusst keine Entscheidung getroffen haben, weil er sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollte, die Regelung nicht kannte oder nie darüber nachgedacht hat. Andererseits kann auch die heutige Regelung dazu führen, dass ein tatsächlicher Spendenwille nicht berücksichtigt wird, weil die betroffene Person ihre Entscheidung nie dokumentiert hat und die Angehörigen davon nicht wissen.
Entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen dies mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar ist. Je stärker das Gesetz auf das Schweigen einer Person abstellt, desto wichtiger ist es, dass diese Person zuvor verständlich über die Rechtslage informiert wurde und eine einfache Möglichkeit hatte, eine eigene Entscheidung zu treffen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich keine Organe spenden möchte?
Die Widerspruchsregelung bedeutet nicht, dass jeder Mensch automatisch zur Organspende verpflichtet wäre. Wer keine Organe spenden möchte, soll weiterhin das Recht haben, dies abzulehnen. Ein solcher Widerspruch muss grundsätzlich nicht begründet werden. Niemand muss erklären, weshalb er sich gegen eine Organspende entscheidet.
Für die persönliche Selbstbestimmung ist entscheidend, dass die Entscheidung möglichst einfach getroffen und dokumentiert werden kann. Gerade ältere Menschen oder Personen, die digitale Angebote nur eingeschränkt nutzen, müssen ihre Entscheidung ebenfalls wirksam erklären können.
Auch eine bereits getroffene Entscheidung sollte geändert werden können. Wer sich heute gegen eine Organspende entscheidet, kann seine Meinung später ändern – und umgekehrt. Selbstbestimmung bedeutet deshalb nicht nur, zwischen Ja und Nein wählen zu können. Sie bedeutet auch, diese Entscheidung freiwillig, informiert und ohne unnötige Hürden treffen und später wieder ändern zu können.
Welche medizinischen Folgen hat meine Entscheidung?
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende verändert nicht die medizinische Behandlung eines Menschen zu Lebzeiten. Wer als möglicher Organspender registriert ist, erhält deshalb nicht etwa eine schlechtere oder weniger intensive Behandlung. Die Ärzte sind weiterhin verpflichtet, die erforderliche medizinische Versorgung sicherzustellen.
Eine Organentnahme kommt ohnehin erst unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht. Insbesondere muss der endgültige und nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns festgestellt worden sein. Dieser Zustand ist nicht mit einem Koma gleichzusetzen. Beim Koma können noch Hirnfunktionen vorhanden sein; beim endgültigen Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns sind diese Funktionen unwiederbringlich erloschen.
Die Entscheidung für eine Organspende hat deshalb keine medizinischen Nachteile für den Spender zu Lebzeiten. Sie betrifft vielmehr die Frage, was nach dem Tod mit den Organen geschehen darf, sofern die gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt sind.
Was könnte sich durch die geplante Widerspruchsregelung ändern?
Die geplante Widerspruchsregelung würde vor allem verändern, welche Bedeutung das Schweigen einer Person hat. Mit der geplanten Neuregelung würde gelten, dass "Wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat, könnte grundsätzlich als Organspender in Betracht kommen, sofern die weiteren gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind".
Für den Einzelnen bedeutet das eine größere praktische Bedeutung der eigenen Entscheidung. Wer Organe spenden möchte, kann dies weiterhin ausdrücklich erklären. Wer keine Organspende möchte, müsste dagegen darauf achten, seinen Widerspruch rechtzeitig zu erklären und so zu dokumentieren, dass er später zuverlässig gefunden wird. Die Neuregelung würde damit nicht das Recht abschaffen, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Sie würde vielmehr verändern, wie mit einer fehlenden Entscheidung umgegangen wird.
Gerade deshalb ist die geplante Regelung für jeden Einzelnen relevant – auch für diejenigen, die sich bislang noch nie mit dem Thema beschäftigt haben. Denn aus dem bisherigen „Ich habe mich noch nicht entschieden“ könnte künftig eine Situation entstehen, in der das Gesetz davon ausgeht, dass kein Widerspruch gegen eine Organspende besteht.
Warum soll die Widerspruchsregelung eingeführt werden?
Ein wesentlicher Grund für die geplante Neuregelung ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen. In Deutschland warten tausende Menschen auf ein geeignetes Organ, während die Zahl der Organspenden vergleichsweise niedrig ist. Die Befürworter hoffen deshalb, durch die Widerspruchsregelung mehr Organe für schwer erkrankte Menschen verfügbar zu machen. Wer grundsätzlich spenden möchte, soll nicht allein deshalb als Spender ausfallen, weil er zu Lebzeiten keine ausdrückliche Erklärung abgegeben hat.
Deutschland wäre mit diesem Modell zudem nicht allein. Länder wie Österreich, Frankreich, Spanien und die Niederlande verfolgen ebenfalls Modelle, bei denen eine Organspende grundsätzlich möglich ist, wenn kein Widerspruch vorliegt. Untersuchungen zeigen, dass Länder mit einer Widerspruchsregelung teilweise höhere Organspenderaten erreichen. Allerdings hängt der Erfolg nicht allein vom gesetzlichen Modell ab, sondern auch von Aufklärung, medizinischer Infrastruktur und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Widerspruchsregelung soll damit vor allem dazu beitragen, mehr Spenderorgane zu gewinnen und dadurch mehr Menschen eine lebensrettende Transplantation zu ermöglichen, ohne das Recht des Einzelnen auf eine persönliche Entscheidung aufzugeben.
Reicht eine Änderung der Rechtslage überhaupt aus?
Die Widerspruchsregelung setzt vor allem beim Verhalten der Bevölkerung an. Die geringe Zahl an Organspenden kann jedoch auch andere Ursachen haben. Damit ein Organ tatsächlich transplantiert werden kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein: Ein möglicher Spender muss im Krankenhaus als solcher erkannt werden, die medizinischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und anschließend müssen die notwendigen organisatorischen Abläufe funktionieren.
Nicht jede Person, die als Organspender infrage kommt, kann deshalb tatsächlich Organe spenden. Eine höhere Zahl potenzieller Spender führt somit nicht automatisch zu einer entsprechend höheren Zahl erfolgreicher Transplantationen.
Genau deshalb könnte es nicht ausreichen, nur die rechtliche Ausgangslage zu verändern. Ebenso wichtig sind gut funktionierende Strukturen in den Krankenhäusern, ausreichend geschultes Personal und eine zuverlässige Organisation der Organspende.
Die Widerspruchsregelung wäre damit kein alleiniger Lösungsansatz, sondern müsste Teil eines umfassenderen Konzepts sein. Wenn Deutschland die Zahl der Transplantationen erhöhen möchte, sollte daher auch die Frage gestellt werden, ob das Gesundheitssystem alle tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten zur Organspende ausschöpft.
Info-Video: Scheuer-Prozess: Der aktuelle Verfahrensstand im 243-Mio-Skandal
Zur Vertiefung:
Gesetze & Urteile
- Organspende:
Beckmann, Organspendeaufklärung, Selbstbestimmung und Widerspruchsregelung, DÖV 2024, 1040-1050;
Gesetzgebungsverfahren zur Widerspruchslösung bei der Organspende eingeleitet, medstra 2026, R6;
Vgl. Neue Regeln für die Lebendorganspende: Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist besonders hoch, die Neuregelung besonders sinnvoll, GesR 2025, R71;
Scheinfeld, Organgewinnung per Widerspruchslösung - ein Segen, medstra 2018, 321.
-Wiederspruchsregelung wurde bereits in anderen Ländern eingeführt, Meinungen und vergleiche zu Deutschland:
Das Organspendemodell des dänischen Rechts im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland, Ring/Olsen-Ring, GesR 2026, 11;
Nagel/Lauerer/Henzler: Forderung nach einem Systemwechsel bei der Organspende Argumente für und gegen die Widerspruchslösung, ZRP 2024, 226.
Kann man eine Erinnerungslücke überhaupt beweisen?
Pro und Contra
Pro

Äußere Umstände können Hinweise liefern
Frühere detaillierte Aussagen können gegen eine spätere Erinnerungslücke sprechen
Gesprächsnotizen und Dokumente können zeigen, wie wichtig ein Ereignis war
Aussagen anderer Beteiligter können die Angaben bestätigen oder wiederlegen
Widersprüche können Zweifel an der behaupteten Erinnerungslücke begründen
Contra

Erinnerung ist ein innerer Vorgang
Niemand kann direkt in den Kopf eines Zeugen schauen
Das Gericht kann nicht unmittelbar feststellen, was jemand erinnert
Eine fehlende Erinnerung hinterlässt normalerweise keine eindeutigen Beweise
Auch eine detaillierte frühere Aussage bedeutet nicht zwingend, dass die Erinnerung später noch vorhanden ist
Zweifel an einer Erinnerungslücke sind nicht automatisch der Beweis einer Lüge
Zwei Fälle

Praxisbeispiele

— Andreas Scheuer

Der Fall Andreas Scheuer

Er soll vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages erklärt haben, sich nicht an ein bestimmtes Angebot der vorgesehenen Mautbetreiber erinnern zu können. Andere Beteiligte sollen sich dagegen daran erinnert haben. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass Scheuer die Erinnerungslücke nur vorgab.

Entscheidend ist nicht allein, ob das Angebot tatsächlich gemacht wurde, sondern ob Scheuer sich bei seiner Aussage noch daran erinnerte und trotzdem behauptete, es vergessen zu haben.

— Eine echte Erinnerungslücke

Wenn der Zeuge sich tatsächlich nicht mehr erinnern kann

Eine Zeugin beobachtet vor Jahren einen Verkehrsunfall. Sie weiß noch, dass zwei Fahrzeuge beteiligt waren, kann sich aber nicht mehr daran erinnern, welches Fahrzeug zuerst die Kreuzung erreicht hat.

Eine solche Erinnerungslücke ist grundsätzlich unproblematisch. Ein Zeuge muss nicht jedes Detail eines lange zurückliegenden Ereignisses behalten können. Wichtig ist, dass er seine Unsicherheit offenlegt und nicht versucht, die fehlende Erinnerung durch eine erfundene Aussage zu ersetzen.

— Die unbewusst falsche Erinnerung

Von der Erinnerung überzeugt? Aber trotzdem falsch

Ein Zeuge ist sich sicher, dass er eine Person am Tatort gesehen hat. Später stellt sich jedoch heraus, dass die Person zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort war. Der Zeuge hat seine Aussage nicht bewusst erfunden, sondern sich falsch erinnert.

Eine falsche Erinnerung ist nicht automatisch eine Lüge. Entscheidend ist, ob der Zeuge selbst von der Richtigkeit seiner Erinnerung überzeugt war oder bewusst eine falsche Aussage gemacht hat.

— Zeuge erinnert sich plötzlich nicht mehr

Früher detailliert – vor Gericht plötzlich keine Erinnerung

Ein Zeuge schildert der Polizei unmittelbar nach einem Vorfall sehr genau, was er beobachtet hat. Einige Monate später wird er vor Gericht erneut befragt und erklärt plötzlich, er könne sich an wichtige Einzelheiten nicht mehr erinnern.

Das Gericht darf die früheren und aktuellen Aussagen miteinander vergleichen. Die widersprüchlichen Angaben können Zweifel an der Glaubhaftigkeit begründen. Sie beweisen aber noch nicht automatisch, dass der Zeuge bewusst gelogen hat.

Häufige Fragen zum Thema
Kann eine Erinnerungslücke vor Gericht strafbar sein?
Darf man vor Gericht sagen, dass man sich nicht erinnert?
Wie kann man eine Erinnerungslücke beweisen?
Muss ein Zeuge immer alles wissen?
Wie zuverlässig sind Erinnerungen vor Gericht?
Warum steht Andreas Scheuer vor Gericht?
Fazit
Eine Erinnerungslücke ist vor Gericht zunächst nichts Ungewöhnliches und bedeutet nicht automatisch, dass ein Zeuge die Unwahrheit sagt. Es kommt vor, dass Menschen sich tatsächlich nicht mehr an bestimmte Einzelheiten erinnern können. Rechtlich entscheidend ist deshalb die Frage, ob die Erinnerung tatsächlich fehlt oder ob jemand bewusst vorgibt, sich nicht erinnern zu können.
Ob eine Person sich im entscheidenden Moment tatsächlich an ein bestimmtes Ereignis erinnert hat, lässt sich nicht unmittelbar feststellen. Das Gericht muss vielmehr aus den Umständen und den vorhandenen Beweisen darauf schließen, wie glaubhaft die Aussage ist.
Der Fall Andreas Scheuer zeigt diese Schwierigkeit besonders deutlich. Entscheidend ist hier nicht allein, ob das Gespräch über die Pkw-Maut tatsächlich so stattgefunden hat, sondern ob Scheuer sich bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss daran erinnerte. Ob es sich dabei um eine echte Erinnerungslücke oder um eine bewusst falsche Angabe handelte, kann letztlich nur anhand der gesamten Beweislage beurteilt werden.
Sie haben Probleme mit einem Vertrag oder einer Zahlung?
Ob Sie bei einem privaten oder geschäftlichen Kauf unsicher bezüglich der rechtlichen Vorgaben sind – oder als Unternehmer bargeldlose Bezahlung rechtssicher an der Kasse einführen wollen: Unklare Absprachen oder fehlende Nachweise führen im Ernstfall schnell zu juristischen Konflikten oder vermeidbaren Kosten. Lassen Sie Ihre Verträge und Abläufe rechtzeitig prüfen. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch mit uns, um Ihre Zahlungsgeschäfte von Anfang an rechtssicher abzusichern.
© 2026 Martin Jungmann. Alle Rechte vorbehalten.