Was könnte sich durch die geplante Widerspruchsregelung ändern?
Die geplante Widerspruchsregelung würde vor allem verändern, welche Bedeutung das Schweigen einer Person hat. Mit der geplanten Neuregelung würde gelten, dass "Wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat, könnte grundsätzlich als Organspender in Betracht kommen, sofern die weiteren gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind".
Für den Einzelnen bedeutet das eine größere praktische Bedeutung der eigenen Entscheidung. Wer Organe spenden möchte, kann dies weiterhin ausdrücklich erklären. Wer keine Organspende möchte, müsste dagegen darauf achten, seinen Widerspruch rechtzeitig zu erklären und so zu dokumentieren, dass er später zuverlässig gefunden wird. Die Neuregelung würde damit nicht das Recht abschaffen, sich gegen eine Organspende zu entscheiden. Sie würde vielmehr verändern, wie mit einer fehlenden Entscheidung umgegangen wird.
Gerade deshalb ist die geplante Regelung für jeden Einzelnen relevant – auch für diejenigen, die sich bislang noch nie mit dem Thema beschäftigt haben. Denn aus dem bisherigen „Ich habe mich noch nicht entschieden“ könnte künftig eine Situation entstehen, in der das Gesetz davon ausgeht, dass kein Widerspruch gegen eine Organspende besteht.