Wenn Sie eine Kündigung erhalten, läuft die Uhr: Sie haben ab dem Tag des Zugangs exakt drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Verstreichen die drei Wochen ohne Klage, gilt die Kündigung ab diesem Zeitpunkt als von Anfang an rechtmäßig – völlig egal, ob sie unwirksam war. Nach Ablauf der Frist hat der Arbeitgeber rechtlich gewonnen.
Mit einer rechtzeitigen Kündigungsschutzklage sichern Sie nicht nur Ihre Rechte, sondern bauen Verhandlungsdruck auf. Da dem Arbeitgeber bei einem verlorenen Prozess erhebliche Lohnnachzahlungen drohen, endet das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der Praxis meist nicht mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern mit einem Erfolg bei der Abfindungsverhandlung.
Im Rahmen einer Ersteinschätzung klären wir schnell und realistisch für Sie, welche Chancen Sie in Ihrer Sitiation haben und wie wir das Optimum für Sie herausholen.